Jagdleitungsübernahme

Die Jagdleitung umfasst eine Vielzahl von Aufgaben vor, während und nach der Jagd. Sie ist v.a. für die reibungslose Organisation und den Ablauf der Jagd verantwortlich.

Ein Problem ist, dass sich bei Bewegungsjagden in verschiedenen Bereichen Nachlässigkeiten eingebürgert haben. Dies darf aus Gründen der jagdrechtlichen Vorgaben, des Tierschutzes, der Waidgerechtigkeit und der Verwertbarkeit des erlegten Wildes nicht akzeptiert werden.

Wir übernehmen für Sie jegliche Leitungsfunktionen bei Gesellschaftsjagden oder stehen Ihnen mit „Rat & Tat“ zur Seite.

 

Eine konsequente Jagdleitung ist deshalb mehr denn je gefragt.
 
Der Jagdleiter muss vor der Jagd die genauen Regeln mit unmissverständlichen Worten benennen. Allgemeine Hinweise auf die Unfallverhütungsvorschriften und die Eigenverantwortlichkeit der Schützen genügen nicht.
 
Es sind folgende Punkte anzusprechen und zu beachten:
Kontrolle der Jagdscheine vor dem Jagdbeginn: Schützen mit fehlendem Jagdschein müssen auch im Eigeninteresse der rechtlichen Absicherung des Jagdleiters ohne Ansehen der Person bei den Schützen ausgeschlossen werden; sie dürfen nur als Treiber an der Jagd teilnehmen.
Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen nicht als Schützen, sondern nur als Treiber an der Jagd teilnehmen.
Genaue Bekanntgabe der zum Erlegen freigegebenen Wildarten und Geschlechter.

Schützenführer und Treibergruppen
Hundeführer für Treiben und Nachsuchen
Hinweis, dass Waffen außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss bzw. abgekippt zu tragen sind.

Angaben zu den Treiben:


Zahl und Dauer der Treiben
Beginn und Ende der Treiben (nach der Uhr oder nach An- und Abblasen)
Richtung der Treiben
 
Hinweise zur Schussabgabe:
Waffen dürfen erst auf dem Stand geladen werden und sind nach Beendigung des bzw. der Treiben sofort zu entladen.

Hinweis, ob Schussabgabe sofort nach Einnehmen des Standes möglich ist oder erst nach dem Anblasen es ist verboten,

in Richtung anderer Personen anzuschlagen oder zu schießen.

Erkennbar krankes Wild muss in jedem Fall beschossen werden mit dem Ziel der Erlegung (Vorrang des Tierschutzes);
Vermeidung zu weiter Schüsse - bei der Schussabgabe ist auf einen ausreichenden Kugelfang zu achten ( Hecke o. Dickung ist nicht ausreichend! )
Beachtung des § 22 Abs.4

Hinweis, dass der zugewiesene Stand bis zum Ende des Treibens beizubehalten ist und Schützen ggf.  vom Ansteller abgeholt werden Hinweis dass unsichere oder (vermeintliche) Fehlschüsse dem Ansteller nach Ende des Treibens sofort mitzuteilen sind ( Kontrollsuche ).
Anschüsse müssen unmittelbar nach dem Treiben, am besten mit Signalband oder einem weißen Papiertaschentuch markiert werden.
Hinweis, dass bei schlechten Schüssen der Schütze erlegte Stücke zum Tagespreis kaufen muss.
Verteilung von Standkarten mit Ablauf, Regeln, wichtigen Handy-Nummern (Jagdleitung, Ansteller, Notruf, Nachsuchenhundeführer…) und Angaben zur Beobachtung von Wild und zur Schussabgabe (auch Fehlschüsse vermerken!!)
Die Bilanz des Jagdtages beim Streckelegen bzw. Verblasen der Strecke sollte sich nicht nur auf die Bekanntgabe der Strecke und den Dank an die Beteiligten erstrecken, sondern auch eventuelle Fehlleistungen klar, aber sachlich ansprechen.

Dies kann sich auf offensichtliche Fehlabschüsse (Leitbachen, Böcke, führende Stücke) oder schlechte Schüsse (flüchtig erlegtes und/oder zerschossenes Wild), extrem ungünstige Trefferquoten oder auf jagdliches Fehlverhalten (z.B. Verlassen von Ständen) beziehen.
Schützen, die gegen die vom Jagdleiter genannten Regeln und/oder rechtliche Vorschriften  verstoßen  haben  oder  Fehlabschüsse getätigt  haben,  sollten nach der Jagd in einem persönlichen Gespräch und in aller Deutlichkeit angesprochen werden.

Es wird dabei erwartet, dass die Jagdleitung unabhängig von betroffenen Personen ihrer Führungsverantwortung gerecht wird.

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