Revierbetreuung durch / als Jagdaufseher

  • zu den wichtigen Aufgaben für den Jagdaufseher gehört der Jagdschutz, der ihm vom Gesetzgeber übertragen worden ist (§ 23 BJagdG sowie Landesjagdgesetze). Er umfasst den "Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften".
  • zum Jagdschutz gehört außerdem die Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes, d.h. krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild unverzüglich von seinen Leiden zu erlösen, d.h. entweder zu erlegen oder -falls möglich- zu fangen und zu versorgen.
  • zum Jagdschutz sind die Jagdschutzberechtigten beauftragt. Dies sind neben den zuständigen öffentlichen Stellen die Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein (Revierinhaber), bestätigte Jagdaufseher, Berufsjäger und Förster. Hauptberuflich tätige Jagdschutzberechtigte (Berufsjäger, Förster) haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes in ihrem Dienstbereich die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten.
  • der Jagdaufseher hat "Aufsichtsfunktion" im Revier. Er sollte alles sehen und wissen, ohne seine "Aufseher"-Tätigkeit herauszukehren. Viele Vorurteile in der Öffentlichkeit rühren daher, dass "der Jäger" im Wald PKW fahren darf, Waffen trägt, Tiere tötet und meistens einen großen Hund hat. Konflikte sind vorprogrammiert, wenn er z.B. andere Waldbesucher, die mit dem Fahrzeug im Wald unterwegs sind,  darauf aufmerksam macht, dass es untersagt ist, die Waldwege zu befahren, oder auf die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit hinweist. Es ist von größter Wichtigkeit, in Fällen wie diesen nicht nur Verbote zu deklamieren, sondern vor allem die Gründe dafür zu erläutern, nur so wird der jagdlichen Sache gedient.
  • kriminelle Delikte im Revier sind neben der Jagdwilderei auch zunehmend Umweltschädigungen. Die Ablagerung umweltgefährdender Stoffe, Verunreinigung des Bodens und der Gewässer nehmen drastisch zu und sind vom Jagdaufseher unverzüglich anzuzeigen. Auch allgemein als "kleinere Umweltsünden" angesehene Vorfälle wie Abfälle in der Natur "zu entsorgen", Bauschutt in den Wald zu kippen, Autoreifen, Kühlschränke usw. im nächsten Birkenhain abzulagern, sind anzuzeigen. Die oftmals uneinsichtigen Verursacher mit ihrer Tat zu konfrontieren und das offene, erklärende  Gespräch zu suchen, ist eine der schwierigsten Aufgaben des Jagdschutzpersonals und von überaus hoher Bedeutung für die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit.

Was sollte einen Jagdausübungsberechtigten bewegen , einen Jagdaufseher in seinem Revier zu beschäftigen:

  • ist ein erfahrener Jäger, der mindestens vier Jahresjagdscheine vor seiner amtlichen Bestätigung besitzen muss und eine Jagdaufseherprüfung abgelegt haben muss;
  • ist in der Regel ein Alleskönner in praktischer Revierarbeit (Anlegen von Remisen und Wildäckern, Wildwiesen, Bau von Jagdeinrichtungen, Anlegen von Kirr- und Fütterstellen usw.).
  • ist in der Lage, die Zusammenarbeit zwischen den Landwirten und den Bedürfnissen der Jagd zu koordinieren und zu verbessern;
  • ist schriftgewandt und flexibel im Umgang mit den Behörden (Jagdbehörden, Natur- und Umweltbehörden, Staatl. Veterinäramt, Forstämter, Polizei);
  • ist jagdrechtlich, verwaltungsrechtlich, naturschutz- und umweltrechtlich, forstrechtlich, im Landschaftsrecht, im Veterinärrecht und Fleischhygienerecht, im Abfallrecht, im Tierkörperbeseitigungsrecht, Tierschutzrecht, im Waffenrecht ausgebildet, soweit es die Jagdaufsicht und der Jagdschutz erfordern;
  • hat fundierte Kenntnisse der Wildbiologie, der Wilkrankheiten, der Wildhege, im Jagdbetrieb und in der Wildschadensverhütung, in der Versorgung und der Vermarktung des Wildbrets, im Wald- und Landbau und in der Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen;
  • er besitzt in der Regel einen zur Jagd brauchbaren Jagdhund und ist in der Lage, Nachsuchen durchzuführen, kennt die Fährten- und Spurenbilder, Trittsiegel sowie die Pirschzeichen. Oft ist er auch Jagdhornbläser und in der Lage mit Jagdsignalen Gesellschaftsjagden zu leiten, führt Jagdgäste zum Erfolg;
  • er ist versiert, Gesellschafts- und Treibjagden zu organisieren, zu  leiten und für die Sicherheit bei solchen Jagden zu sorgen;
  • er kann mit dem Publikum im Wald und im Feld umgehen, Kinder  und Schüler aufklären und jagdbezogenen Unterricht geben;
  • er ist Freund und Heger aller freilebenden Tiere im Revier und ein zuverlässiger Partner in allen Jagdangelegenheiten und schließlich ist er Berater und Vertrauensperson des Jagdausübungsberechtigten und steht diesem loyal zur Seite, um alle Aufgaben und Schwierigkeiten die durch die Jagd entstehen, zu meistern, aber auch die Freude an der Jagd zu mehren für den Revierinhaber und seine Jagdgäste.

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