Wildschadensschätzung mit Gutachten

  • Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden bestellt die untere Jagdbehörde entsprechende Sachverständige als Wildschadensschätzer.
  • Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden an Forstpflanzen bestellt die untere Jagdbehörde als Schätzer Personen, die eine fachliche Berechtigung als “Wildschadenschätzer“ besitzen.
  • Die untere Jagdbehörde bestellt die Schätzer widerruflich für vier Jahre mit dem Auftrag zur unparteiischen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Ausgeschlossen von der Feststellung des Schadens ist, wer selbst an dem Wildschadensverfahren beteiligt ist oder mit einer an dem Wildschadensverfahren beteiligten Person durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden oder im ersten Grad verwandt ist. Sind sowohl der zuständige Wildschadensschätzer als auch sein Stellvertreter verhindert, so kann die Feststellungsbehörde den für eine Nachbargemeinde bestellten Wildschadensschätzer hinzuziehen.
  • Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges, transparentes Gutachten mit Luftbildaufnahmen, Vermessung und Begehung vor Ort.

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